In Deutschland ist die Bedeutung des Begriffs “lebenslänglich” im juristischen Kontext von besonderer Bedeutung. Es bezieht sich auf die längste Freiheitsstrafe, die ein Gericht verhängen kann. Doch wie lange dauert “lebenslänglich” genau und was bedeutet es für die Verurteilten? In diesem Artikel werden wir uns genauer mit diesem Thema befassen.
Was bedeutet “Lebenslänglich”?
“Lebenslänglich” ist eine Art der Freiheitsstrafe, die in Deutschland für schwere Straftaten verhängt werden kann. Im Gegensatz zu bestimmten Zeitspannen, wie beispielsweise einer Haftstrafe von zehn Jahren, wird bei “lebenslänglich” keine feste Dauer festgelegt. Stattdessen wird dem Verurteilten eine lebenslange Freiheitsstrafe auferlegt.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Deutschland findet sich im Strafgesetzbuch (StGB). Gemäß § 57 StGB kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden, wenn das Gesetz dies vorsieht. In der Regel erfolgt dies bei besonders schweren Verbrechen wie Mord oder Völkermord.
Unterschied zur Todesstrafe
In Deutschland wurde die Todesstrafe nach dem Zweiten Weltkrieg abgeschafft. “Lebenslänglich” ist daher die härteste Strafe, die ein Gericht verhängen kann, und ersetzt die Todesstrafe als Höchststrafe.
Möglichkeiten der Entlassung
Obwohl eine lebenslange Freiheitsstrafe eine bedeutende Strafe ist, gibt es dennoch Möglichkeiten für eine Entlassung aus der Haft. Nach einer gewissen Mindestverbüßungszeit kann der Verurteilte eine Überprüfung seiner Haftstrafe beantragen. Diese Überprüfung kann dazu führen, dass der Verurteilte auf Bewährung entlassen wird, jedoch ist dies keineswegs garantiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Verhaltens des Verurteilten während seiner Haftzeit.
Mindestverbüßungszeit
Die Mindestverbüßungszeit, bevor eine lebenslange Freiheitsstrafe überprüft werden kann, beträgt in der Regel 15 Jahre. Während dieser Zeit muss der Verurteilte die Strafe im Vollzug verbringen. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann eine Überprüfung der Haftstrafe erfolgen.
Sicherungsverwahrung
In einigen Fällen kann eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung verbunden sein. Dies bedeutet, dass der Verurteilte auch nach Verbüßung der Mindeststrafe in Haft bleiben kann, wenn er weiterhin als gefährlich eingestuft wird. Die Sicherungsverwahrung dient dazu, die Öffentlichkeit vor potenziellen Gefahren zu schützen.
Gerichtliche Überprüfung
Die Überprüfung einer lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt in der Regel durch das Gericht, das die Strafe verhängt hat. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter das Verhalten des Verurteilten im Gefängnis, seine Rückfallgefahr und die Schwere der begangenen Straftat. Das Gericht kann dann entscheiden, ob der Verurteilte auf Bewährung entlassen wird oder weiterhin in Haft bleiben muss.
Bewährung
Wenn das Gericht entscheidet, dass der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann, bedeutet dies, dass er die restliche Strafe außerhalb des Gefängnisses verbüßen kann, unter bestimmten Auflagen und Bedingungen. Diese können beispielsweise regelmäßige Meldeauflagen, die Teilnahme an Rehabilitationsprogrammen oder das Verbot des Kontakts zu bestimmten Personen umfassen.
Folgen der Entlassung
Die Entlassung eines Verurteilten aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe auf Bewährung bedeutet nicht, dass die Strafe vollständig erlassen wird. Der Verurteilte bleibt weiterhin unter Beobachtung der Justizbehörden und muss sich an die Auflagen seiner Bewährung halten. Bei Verstoß gegen diese Auflagen kann die Bewährung widerrufen werden, und der Verurteilte muss den Rest seiner Strafe erneut im Gefängnis verbüßen.
Fazit
“Lebenslänglich” ist eine der härtesten Strafen, die in Deutschland verhängt werden können. Es bedeutet eine lebenslange Freiheitsstrafe für schwere Straftaten wie Mord. Trotzdem gibt es für Verurteilte Möglichkeiten der Entlassung auf Bewährung nach einer Mindestverbüßungszeit von in der Regel 15 Jahren. Diese Entlassung erfolgt jedoch nicht automatisch und hängt von verschiedenen Faktoren ab, die das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigt.